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Pressestellen in Langelsheim - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Langelsheim
1.09 km von Langelsheim
Anschrift:Harzstr. 8, 38685 Langelsheim
Telefon:0532650410
Fax:0532650477
E-Mail:axel.heine@langelsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Di+Do 14-17 Uhr
(0)
Pressestelle Landkreis Goslar
7.7 km von Langelsheim
Anschrift:Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar
Telefon:0532176250
Fax:053217699250
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Langelsheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Bachstr. 18, 38729 Lutter
Telefon:0538396010
Fax:05383907889
E-Mail:info@samtgemeinde-lutter.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Pressestelle Goslar
8.44 km von Langelsheim
Anschrift:Charley-Jacob-Str. 3, 38634 Goslar
Telefon:05321704115
Fax:05321704445
E-Mail:service-center@goslar.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Liebenburg
11.07 km von Langelsheim
Anschrift:Schäferwiese 15, 38704 Liebenburg
Telefon:05346900019
Fax:05346900099
E-Mail:gemeinde@liebenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
(1)
Pressestelle Seesen
11.98 km von Langelsheim
Anschrift:Marktstr. 1, 38723 Seesen
Telefon:053810
Fax:0538175261
E-Mail:info@seesen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 -12.00 Uhr, Mo 13.30 - 15.00 Uhr, Do 13.30 - 18.00 Uhr
(0)
Pressestelle Bockenem
15.14 km von Langelsheim
Anschrift:Buchholzmarkt 1, 31167 Bockenem
Telefon:05067242326
Fax:05067242399
E-Mail:pia.rohrbach@bockenem.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Langelsheim
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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