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Anschrift: | Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus |
Telefon: | 05941911117 |
Fax: | 05941911260 |
E-Mail: | rathaus@neuenhaus.de |
Anschrift: | van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn |
Telefon: | 059219601 |
Fax: | 05921961400 |
E-Mail: | info@grafschaft.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Flensbergstraße 7, 49767 Twist |
Telefon: | 05936933059 |
Fax: | 05936933044 |
E-Mail: | info@twist-emsland.de |
Anschrift: | Am Rathaus 3, 49744 Geeste |
Telefon: | 0593769250 |
Fax: | 0593769103 |
E-Mail: | o.franke@geeste.de |
Anschrift: | Hauptstraße 62, 49835 Wietmarschen |
Telefon: | 05908939941 |
Fax: | 05908939910 |
E-Mail: | gemeinde@wietmarschen.de |
Anschrift: | Itterbecker Straße 11, 49843 Uelsen |
Telefon: | 0594220915 |
Fax: | 0594220960 |
E-Mail: | info@uelsen.de |
Anschrift: | Büchereiplatz, 48529 Nordhorn |
Telefon: | 05921878384 |
Fax: | 05921878400 |
E-Mail: | info@nordhorn.de |
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Die Gemeinde befindet sich im Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen. Georgsdorf liegt nördlich von Nordhorn am Süd-Nord-Kanal und dem Coevorden-Piccardie-Kanal. Sehenswert ist die Windmühle vom...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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