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Lohnsteuerhilfe Ringe

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schubertstr. 6, 49843 Uelsen
Telefon:059424129943
E-Mail:gertrud.reurik@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 13, 49847 Itterbeck
Telefon:059489326660
E-Mail:albert.keus@vlh.de
Anschrift:Im Birkenbusch 10, 48527 Nordhorn
Telefon:059217139282
Fax:05921979556
E-Mail:ulrike.amsink@vlh.de
Anschrift:Hedwigstr. 21, 48529 Nordhorn
Telefon:05921990954
E-Mail:jennifer.schroeder@vlh.de
Anschrift:Spessartstr. 1, 49809 Lingen
Telefon:059196659512
E-Mail:klaus.driever@vlh.de
Anschrift:Starenstr. 26a, 48599 Gronau
Telefon:0256280567
Fax:02562818523
E-Mail:thomas.wessling@vlh.de
Anschrift:Burgstr. 35, 26892 Dörpen
Telefon:04963917564
Fax:04963917566
E-Mail:hans-gerd.poll@vlh.de
Anschrift:Haddorf 10a, 48493 Wettringen
Telefon:05973908685
E-Mail:susanne.abbing@vlh.de
Anschrift:Kuhweide 20, 48607 Ochtrup
Telefon:0255398747
Fax:0255398748
E-Mail:hermann-josef.struck@vlh.de
FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Ringe? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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