Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 2, 48465 Schüttorf |
Telefon: | 05923965941 |
Fax: | 05923965960 |
E-Mail: | info@schuettorf.de |
Anschrift: | van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn |
Telefon: | 05921961514 |
Fax: | 059219651514 |
E-Mail: | bauwesen@grafschaft.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim |
Telefon: | 059227342 |
Fax: | 059227361 |
E-Mail: | info@badbentheim.de |
Anschrift: | Franz-Schratz-Str. 12, 48497 Salzbergen |
Telefon: | 05976947947 |
Fax: | 05976947920 |
E-Mail: | info@salzbergen.de |
Anschrift: | Markt 18, 48488 Emsbüren |
Telefon: | 059039305144 |
Fax: | 059039305115 |
E-Mail: | info@emsbueren.de |
Anschrift: | Prof.-Gärtner-Str. 10, 48607 Ochtrup |
Telefon: | 02553730 |
Fax: | 0255373201 |
E-Mail: | post@ochtrup.de |
Anschrift: | Hauptstraße 16, 48485 Neuenkirchen |
Telefon: | 05973926341 |
Fax: | 0597392680 |
E-Mail: | gemeinde@neuenkirchen.de |
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Schüttorf im Landkreis Grafschaft Bentheim liegt am Fluss Vechte und wurde schon 1154 erstmals urkundlich erwähnt. Schüttdorf ist bekannt für seinen traditionellen plattdeutschen Dialekt "Schüttrupper...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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