Sie sind hier: Homepage » Niedersachsen » Grundbuchamt
ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Grundbuchämter in Niedersachsen - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Unter den Linden 23, 21255 Tostedt
Telefon:041822970
Fax:04182297100
E-Mail:agtos-poststelle @justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Amtshof 2, 28857 Syke
Telefon:042421650
Fax:04242165100
E-Mail:agsy-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg
Telefon:041312021
Fax:04131202453
E-Mail:aglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Bäckerstraße 1, 27404 Zeven
Telefon:0428193230
Fax:04281932340
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Schloßplatz 4, 21423 Winsen (Luhe)
Telefon:041718860
Fax:04171886100
E-Mail:agwl-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Wilhelmplatz 1, 38723 Seesen
Telefon:053817860
Fax:05381786200
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Am Plan 3 b, 37581 Bad Gandersheim
Telefon:053829310
Fax:05382931139
E-Mail:aggan-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Hoher Weg 9, 38640 Goslar
Telefon:05321705233
Fax:05321705210
E-Mail:aggs-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Anschrift:Stobenstraße 5, 38350 Helmstedt
Telefon:0535154450
Fax:053515445119
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Hullerser Straße 1, 37574 Einbeck
Telefon:0556193820
Fax:05561938212
E-Mail:agein-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
31 - 40 von 80
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren