Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zum Niederntor 26, 31832 Springe |
Telefon: | 05041730 |
Fax: | 0504173281 |
E-Mail: | stadt@springe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 1-2, 30974 Wennigsen (Deister) |
Telefon: | 0510370070 |
Fax: | 05103700716 |
E-Mail: | info@wennigsen.de |
Anschrift: | Steinhof 1, 31848 Bad Münder am Deister |
Telefon: | 05042943147 |
Fax: | 05042943150 |
E-Mail: | stadt@bad-muender.de |
Anschrift: | Schloßstraße 2, 31863 Coppenbrügge |
Telefon: | 05156781924 |
Fax: | 05156781940 |
E-Mail: | flecken@coppenbruegge.de |
Anschrift: | Kirchstr. 1-3, 30989 Gehrden |
Telefon: | 05108640434 |
Fax: | 051086404199 |
E-Mail: | info@gehrden.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 30982 Pattensen |
Telefon: | 051011001305 |
Fax: | 051011001108 |
E-Mail: | rathaus@pattensen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die erstmals 1913 urkundlich erwähnte Stadt Springe in der Region Hannover liegt an der Deisterpforte, nahe der Quelle des Flusses Haller. Gegliedert ist Springe in den Stadtkern, Bennigsen, Eldagsen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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