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Standesämter in Springe - Öffnungszeiten

Info zu Standesamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Standesamt
3.41 km von Springe
Anschrift:Zum Niederntor 26, 31832 Springe
Telefon:05041730
Fax:0504173281
E-Mail:stadt@springe.de
Öffnungs­zeiten:Mo Di Do Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Springe

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Standesamt
7.93 km von Springe
Anschrift:Hauptstraße 1-2, 30974 Wennigsen (Deister)
Telefon:0510370070
Fax:05103700716
E-Mail:info@wennigsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 9-12 Uhr Di 14-18 Uhr
(10)
Standesamt
9.82 km von Springe
Anschrift:Steinhof 1, 31848 Bad Münder am Deister
Telefon:05042943147
Fax:05042943150
E-Mail:stadt@bad-muender.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-17:30 Uhr
(5)
Standesamt
10.23 km von Springe
Anschrift:Schloßstraße 2, 31863 Coppenbrügge
Telefon:05156781924
Fax:05156781940
E-Mail:flecken@coppenbruegge.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(6)
Standesamt
12.06 km von Springe
Anschrift:Kirchstr. 1-3, 30989 Gehrden
Telefon:05108640434
Fax:051086404199
E-Mail:info@gehrden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(4)
Standesamt
12.66 km von Springe
Anschrift:Rathausplatz 1, 30982 Pattensen
Telefon:051011001305
Fax:051011001108
E-Mail:rathaus@pattensen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 15-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Standesamt Springe
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Standesamt

Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.

Aufgaben der Standesämter

Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.

Personenstandswesen

Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.

Beurkundungen des Personenstands

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und  Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.

Geschichte des Standesamts

Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.

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