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Gerichtsvollzieher in Grethem - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Lange Str. 29-33, 29664 Walsrode
Telefon:05161600775
Fax:05161600785
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gerichtsvollzieherin Rönnecke
33.65 km von Grethem
Anschrift:Blumenstr. 5, 29614 Soltau
Telefon:05191695210
Fax:05191695200
Sprechzeiten:Di+Do 9-10 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Strauch
33.65 km von Grethem
Anschrift:Blumenstr. 5, 29614 Soltau
Telefon:05191695222
Fax:05191695200
Sprechzeiten:Mo+Mi 9-10 Uhr
(1)
Obergerichtsvollzieher Henning
34.6 km von Grethem
Anschrift:Schüttenweg 21, 29614 Soltau
Telefon:051914230
Fax:051919739569
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Grethem
(7)
Obergerichtsvollzieher Förster
18.73 km von Grethem
Anschrift:Berliner Ring 98, 31582 Nienburg
Telefon:0502694030
Fax:0502694031
Sprechzeiten:Mo 11-12 Uhr Mi 9-10 Uhr
(39)
Gerichtsvollzieher Mackevicius
23.91 km von Grethem
Anschrift:Mühlenstr. 8, 29221 Celle
Telefon:015167435183
(0)
Gerichtsvollzieher Syfuß
24.36 km von Grethem
Anschrift:Postfach 11 11, 27322 Eystrup
Telefon:04254800044
Fax:04254800049
Sprechzeiten:Mo 10-14 Uhr Di 10-11 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Otte
25.59 km von Grethem
Anschrift:Leinstr. 34a, 31535 Neustadt
Telefon:05032964846
Fax:05032964847
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr Mi 8:30-9:30 Uhr
(1)
Obergerichtsvollzieher Falk
25.59 km von Grethem
Anschrift:Leinstr. 34a, 31535 Neustadt
Telefon:05032964845
Fax:05032964847
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr
Mi 9:30-10:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Grethem? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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