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Ausländerbehörden in Hademstorf - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(124)
Ausländerbehörde des Heidekreises
17.56 km von Hademstorf
Anschrift:Vogteistr. 19, 29683 Bad Fallingbostel
Telefon:05162970333
E-Mail:info@heidekreis.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Hademstorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(24)
Ausländerbehörde des Landkreises
29.78 km von Hademstorf
Anschrift:Schloßplatz, 31582 Nienburg (Weser)
Telefon:05021967226
Fax:05021967430
E-Mail:info@kreis-ni.de
Öffnungs­zeiten:Servicezeiten im Kreishaus:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(31)
Ausländerstelle
32.47 km von Hademstorf
Anschrift:Am Französischen Garten 1, 29221 Celle
Telefon:05141123321
Fax:05141123398
E-Mail:auslaenderstelle@celle.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(50)
Ausländerbehörde des Landkreises
34.96 km von Hademstorf
Anschrift:Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller)
Telefon:04231150
Fax:0423115603
E-Mail:kreishaus@landkreis-verden.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Besuchszeiten: Di und Fr 8-12 Uhr sowie Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
(216)
Ausländerbehörde des Landkreises
39.31 km von Hademstorf
Anschrift:Maschstraße 17, 30169 Hannover
Telefon:051161623700
Fax:051161622905
E-Mail:zuwanderung@region-hannover.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(91)
Ausländerbehörde des Landkreises
46.98 km von Hademstorf
Anschrift:Hopfengarten 2, 27404 Zeven
Telefon:042619830
Fax:042619832348
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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