Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Harburger Str. 2, 29614 Soltau |
Telefon: | 05191970765 |
Fax: | 0519197099765 |
E-Mail: | i.hetzer@heidekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg/Wümme |
Telefon: | 042619832719 |
Fax: | 04261983882719 |
E-Mail: | Joerg.Berger@lk-row.de |
Anschrift: | Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 0423115330 |
Fax: | 0423115603 |
E-Mail: | imke-stoever@landkreis-verden.de |
Anschrift: | Trift 26, 29221 Celle |
Telefon: | 051419166023 |
Fax: | 051419166099 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Französischen Garten 1, 29221 Celle |
Telefon: | 05141120 |
Fax: | 05141121199 |
E-Mail: | stadt@celle.de |
Anschrift: | Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe |
Telefon: | 041716930 |
Fax: | 0417169399600 |
E-Mail: | bauen@lkharburg.de |
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Soltau im Heidekreis liegt in der Lüneburger Heide am Fluss Böhme. Schon im Jahre 936 wurde Soltau erstmals als "Curtis Salta" urkundlich erwähnt, als König Otto der Große das Erbgut Soltau dem Stift...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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