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Wohnungsämter in Marienhagen - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(46)
Wohnungsamt des Landkreises
22.46 km von Marienhagen
Anschrift:Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31132 Hildesheim
Telefon:051213090
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Marienhagen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(17)
Bauaufsicht, Abt. Wohnen des Landkreises
23.28 km von Marienhagen
Anschrift:Süntelstraße 9, 31785 Hameln
Telefon:051519030
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(0)
Bürgerservice
24.05 km von Marienhagen
Anschrift:Angerstraße 13 a, 37639 Bevern
Telefon:0553199440
Fax:05531994450
E-Mail:samtgemeinde@bevern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:30 Uhr, Do 14:00-17:00 Uhr
(6)
Bauamt, Abt. Wohnen des Landkreises
28.3 km von Marienhagen
Anschrift:Bürgermeister-Schrader-Str. 24, 37603 Holzminden
Telefon:055317070
Fax:05531707336
E-Mail:kreishaus@landkreis-holzminden.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Do 8-15 Uhr Fr 8-12:30 Uhr
(0)
Stadt Laatzen
31.2 km von Marienhagen
Anschrift:Marktplatz 13, 30880 Laatzen
Telefon:051182055046
E-Mail:teamsozialesicherung@laatzen.de
Sprechzeiten:Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Am Dienstag und Donnerstag ist eine persönliche Vorsprache nur vormittags bis 12:00 Uhr möglich.
(18)
Amt für Wohnberechtigung des Landkreises
36.04 km von Marienhagen
Anschrift:Moltkestraße 12, 37671 Höxter
Telefon:052719650
Fax:052719654999
E-Mail:info@kreis-hoexter.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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