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Naturschutzamt des Landkreises in Holzminden (Grünflächenamt)

Bürgermeister-Schrader-Str. 24, 37603 Holzminden

(5.0 Sterne, 2 Bewertungen)
Telefon:055317070
Fax:05531707336
E-Mail:kreishaus@landkreis-holzminden.de
Öffnungszeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Do 8-15 Uhr Fr 8-12:30 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

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Top 3 der häufigsten Fragen aus den Grünflächenamt-FAQ

Weitere Fragen

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Grünflächenamt Holzminden: Informationen zu Naturschutzamt des Landkreises

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Naturschutzamt des Landkreises in Holzminden. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Naturschutzamt des Landkreises in Holzminden können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Grünflächenamt Holzminden
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

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Grünflächenamt

Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.

Aufgaben des Grünflächenamtes

Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.

Landschaftsbauliche Maßnahmen

Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.

Instandhaltung der Straßenbegrünung

Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.

Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen

Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.