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Grundbuchämter in Bersenbrück - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(7)
Grundbuchamt Bersenbrück
1.01 km von Bersenbrück
Anschrift:Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück
Telefon:054396080
Fax:05439608200
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
(45)
Grundbuchamt
32.29 km von Bersenbrück
Anschrift:Kollegienwall 29-31, 49074 Osnabrück
Telefon:05413150
Fax:05413156304
E-Mail:agos-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(10)
Grundbuchamt Bad Iburg
44.73 km von Bersenbrück
Anschrift:Schloss, 49593 Bad Iburg
Telefon:0540373020
Fax:054037302100
E-Mail:ag-bad.iburg@egvp.de-mail.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Bersenbrück

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Grundbuchamt Diepholz
29.86 km von Bersenbrück
Anschrift:Lange Straße 32, 49356 Diepholz
Telefon:054419960
Fax:05441996500
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
(14)
Grundbuchamt Vechta
30.14 km von Bersenbrück
Anschrift:Kapitelplatz 8, 49377 Vechta
Telefon:0444187060
Fax:044418706113
E-Mail:agvec-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12:30 Uhr sowie Do 14-15:30 Uhr
(0)
Grundbuchamt Steinfurt
30.15 km von Bersenbrück
Anschrift:Gerichtsstraße 2, 48565 Steinfurt
Telefon:02551660
Fax:0255166155
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(20)
Grundbuchamt Cloppenburg
33.34 km von Bersenbrück
Anschrift:Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg
Telefon:0447188200
Fax:044718820100
E-Mail:ag-cloppenburg@egvp.de-mail.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-15:30 Uhr sowie Fr 8:30-12:30 Uhr
(0)
Grundbuchamt Ibbenbüren
34.83 km von Bersenbrück
Anschrift:Münsterstraße 35, 49477 Ibbenbüren
Telefon:054519260
Fax:05451926100
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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