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Ausländerbehörden in Glandorf - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(108)
Ausländerbehörde des Landkreises
19.78 km von Glandorf
Anschrift:Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Telefon:05415010
Fax:05415014402
E-Mail:info@landkreis-osnabrueck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-13 Uhr, Do bis 17:30 Uhr geöffnet
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Glandorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(33)
Ausländerbehörde
22.31 km von Glandorf
Anschrift:Natruper-Tor-Wall 2, 49076 Osnabrück
Telefon:05413230
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(50)
Ausländerbehörde
27.22 km von Glandorf
Anschrift:Ludgeriplatz 4, 48151 Münster
Telefon:02514923636
Fax:02514927971
E-Mail:auslaenderamt@stadt-muenster.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(71)
Ausländerbehörde des Landkreises
32.61 km von Glandorf
Anschrift:Herzebrocker Str. 140, 33324 Gütersloh
Telefon:05241852237
Fax:05241852230
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(199)
Ausländerbehörde des Landkreises
35.52 km von Glandorf
Anschrift:Bismarckstr. 10, 59229 Ahlen
Telefon:02581533249
Fax:02581533290
E-Mail:auslaenderamt@kreis-warendorf.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(35)
Ausländerbehörde
39.25 km von Glandorf
Anschrift:Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Telefon:0521510
Fax:0521516195
E-Mail:auslaenderbehoerde@bielefeld.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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