Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück |
Telefon: | 05415010 |
E-Mail: | info@landkreis-osnabrueck.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück |
Telefon: | 05413233010 |
Fax: | 0541323153010 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf |
Telefon: | 02581534000 |
Fax: | 02581534099 |
E-Mail: | verwaltung@kreis-warendorf.de |
Anschrift: | Paulusstr. 1, 33602 Bielefeld |
Telefon: | 0521512891 |
Fax: | 0521512909 |
E-Mail: | sportamt@bielefeld.de |
Anschrift: | Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz |
Telefon: | 054419761904 |
Fax: | 054419761726 |
E-Mail: | info@diepholz.de |
Anschrift: | Amtshausstr. 3, 32051 Herford |
Telefon: | 05221131402 |
Fax: | 0522113171402 |
E-Mail: | r.wojahn@kreis-herford.de |
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Osnabrück, ein Landkreis im Südwesten des Bundeslandes Niedersachsen, gliedert sich in folgende Einheitsgemeinden: Bad Essen, Bad Iburg, Bad Laer, Bad Rothenfelde, Belm, Bissendorf, Bohmte, Bramsche...
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Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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