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Sozialämter in Bleckede - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
5.57 km von Bleckede
Anschrift:Lüneburger Str. 2a, 21354 Bleckede
Telefon:058529770
Fax:0585297799
E-Mail:rathaus@bleckede.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8-12 Uhr
Di 13-18 Uhr
(9)
Sozialamt des Landkreises
19.37 km von Bleckede
Anschrift:Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
Telefon:04131260
E-Mail:info@landkreis.lueneburg.de
Öffnungs­zeiten:Infothek:
Mo-Do 8-17 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Bleckede

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
11.47 km von Bleckede
Anschrift:Marktplatz 1, 21379 Scharnebeck
Telefon:041369070
Fax:0413690735
E-Mail:rathaus@scharnebeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
14.06 km von Bleckede
Anschrift:Schulstraße 2, 21397 Barendorf
Telefon:04137800832
Fax:04137800840
E-Mail:rathaus@ostheide.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 12.00 - 18.00 Uhr, Do 7.00 - 12.00 Uhr
(4)
Sozialamt
15.98 km von Bleckede
Anschrift:Rathausplatz 14, 21365 Adendorf
Telefon:04131980912
Fax:04131980955
E-Mail:info@adendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(3)
Sozialamt
16.08 km von Bleckede
Anschrift:Am Markt 17, 21368 Dahlenburg
Telefon:05851860
Fax:058518640
E-Mail:samtgemeinde@dahlenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr Do 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt
17.8 km von Bleckede
Anschrift:Am Markt 4, 19273 Amt Neuhaus
Telefon:03884160712
Fax:03884160799
E-Mail:rathaus@amt-neuhaus.de
Öffnungs­zeiten:Di-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 15.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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