Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 21379 Scharnebeck |
Telefon: | 041369070 |
Fax: | 0413690735 |
E-Mail: | rathaus@scharnebeck.de |
Anschrift: | Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 04131260 |
E-Mail: | info@landkreis.lueneburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 14, 21365 Adendorf |
Telefon: | 04131980930 |
Fax: | 04131980955 |
E-Mail: | info@adendorf.de |
Anschrift: | Schulstraße 2, 21397 Barendorf |
Telefon: | 04137800816 |
Fax: | 04137800840 |
E-Mail: | rathaus@ostheide.de |
Anschrift: | Neue Sülze 35, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 041313090 |
Fax: | 041313093585 |
E-Mail: | stadt@stadt.lueneburg.de |
Anschrift: | Schulstraße 12, 21357 Bardowick |
Telefon: | 041311201301 |
Fax: | 041311201800 |
E-Mail: | info@samtgemeinde-bardowick.de |
Anschrift: | Amtsplatz 6, 21481 Lauenburg/Elbe |
Telefon: | 041535909447 |
Fax: | 041535909199 |
E-Mail: | info@lauenburg.de |
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Rullstorf liegt unweit von Scharnebeck, westlich des Naturparks Elbufer-Drawehn. Bereits um 1150 fand der Ort seine urkundliche Ersterwähnung. Unter Archäologen ist Rullstorf sehr bekannt durch das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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