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Stadtkassen in Schweringen - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Samtgemeindekasse Grafschaft Hoya
4.73 km von Schweringen
Anschrift:Bahnhofstraße 53, 27324 Eystrup
Telefon:04254931026
Fax:04254931028
E-Mail:a.kamermann@hoya-weser.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schweringen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Samtgemeindekasse Heemsen
5.42 km von Schweringen
Anschrift:Wilhelmstraße 4, 31627 Rohrsen
Telefon:0502498050
Fax:05024980555
E-Mail:vheinemann@heemsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Samtgemeindekasse Marklohe
9.65 km von Schweringen
Anschrift:Rathausstr. 14, 31608 Marklohe
Telefon:0502160250
Fax:05021602560
E-Mail:rathaus@marklohe.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Gemeindekasse Dörverden
11.36 km von Schweringen
Anschrift:Große Straße 80, 27313 Dörverden
Telefon:0423439920
Fax:0423439945
E-Mail:info@doerverden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 15-18 Uhr
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Stadtkasse Nienburg (Weser)
12.21 km von Schweringen
Anschrift:Marktplatz 1, 31582 Nienburg (Weser)
Telefon:0502187334
Fax:0502187284
E-Mail:stadtverwaltung@nienburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-16 Uhr Fr 8-13 Uhr
einzelne Abteilungen können abweichende Öffnungszeiten haben
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Samtgemeindekasse Rethem/Aller
14.28 km von Schweringen
Anschrift:Lange Straße 4, 27336 Rethem/Aller
Telefon:05165989824
Fax:05165989898
E-Mail:ilona.mahler@rethem.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Schweringen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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