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Pressestellen in Stöckse - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Samtgemeinde Steimbke
4.49 km von Stöckse
Anschrift:Kirchstr. 4, 31634 Steimbke
Telefon:0502698080
Fax:05026980855
E-Mail:rathaus@steimbke.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Pressestelle Landkreis Nienburg/Weser
9.26 km von Stöckse
Anschrift:Weserstr. 13, 31582 Nienburg
Telefon:05021967169
Fax:05021967465
E-Mail:info@kreis-ni.de
Öffnungs­zeiten:Servicezeiten im Kreishaus:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Stöckse

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Pressestelle Nienburg (Weser)
9.14 km von Stöckse
Anschrift:Marktplatz 1, 31582 Nienburg (Weser)
Telefon:0502187221
Fax:0502187284
E-Mail:stadtverwaltung@nienburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-16 Uhr Fr 8-13 Uhr
einzelne Abteilungen können abweichende Öffnungszeiten haben
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Pressestelle Samtgemeinde Heemsen
11.47 km von Stöckse
Anschrift:Wilhelmstr. 4, 31627 Rohrsen
Telefon:0502498050
Fax:05024980555
E-Mail:info@heemsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Pressestelle Samtgemeinde Weser-Aue
12.74 km von Stöckse
Anschrift:Rathausstr. 14, 31608 Marklohe
Telefon:050216025192
Fax:050216025117
E-Mail:info@weser-aue.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
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Pressestelle Neustadt am Rübenberge
15.26 km von Stöckse
Anschrift:Nienburger Str. 31, 31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon:05032840
Fax:0503284430
E-Mail:stadtverwaltung@neustadt-a-rbge.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Samtgemeinde Mittelweser
16.57 km von Stöckse
Anschrift:Hinter den Höfen 13, 31628 Landesbergen
Telefon:0502598080
Fax:05025980870
E-Mail:info@sg-mittelweser.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Pressestelle Stöckse
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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