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Bürgerämter in Groß Ippener - Öffnungszeiten

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Bürgeramt
5.76 km von Groß Ippener
Anschrift:Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt
Telefon:042448226
Fax:042448229
E-Mail:meldeamt@harpstedt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
(1)
Gemeindeverwaltung Groß Ippener - Bürgeramt
5.76 km von Groß Ippener
Anschrift:Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt
Telefon:042448226
Fax:042448229
E-Mail:meldeamt@harpstedt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
(6)
Landkreis Oldenburg - Bürgeramt
13.25 km von Groß Ippener
Anschrift:Delmenhorsterstr. 6, 27793 Wildeshausen
Telefon:04431850
Fax:0443185200
E-Mail:landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Groß Ippener

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Bürgeramt
9.56 km von Groß Ippener
Anschrift:Mühlenstraße 2-4, 27777 Ganderkesee
Telefon:0422244300
Fax:0422244120
E-Mail:buergerbuero@ganderkesee.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Bürgeramt
10.19 km von Groß Ippener
Anschrift:Lange Straße 1 A, 27749 Delmenhorst
Telefon:04221991999
Fax:04221992364
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(10)
Bürgeramt
11.67 km von Groß Ippener
Anschrift:Blockener Straße 6, 28816 Stuhr
Telefon:04215695500
Fax:04215695550
E-Mail:buergerbuero@stuhr.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-17 Uhr Di+Do 8-18 Uhr Mi 8-13 Uhr
(3)
Bürgeramt
14.02 km von Groß Ippener
Anschrift:Am Markt 1, 27793 Wildeshausen
Telefon:04431880
Fax:0443188808
E-Mail:stadt.wildeshausen@wildeshausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 9-12:30 Uhr
Do 14-18 Uhr
(6)
Bürgeramt
14.2 km von Groß Ippener
Anschrift:Alte Poststraße 14, 27211 Bassum
Telefon:042418432
Fax:042418439
E-Mail:brinkmann@stadt.bassum.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 8.00 - 18.00 Uhr, Do 8.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Bürgeramt Groß Ippener
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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