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Im Landkreis Oldenburg in Niedersachsen liegt die Gemeinde Hatten. Der Ort befindet sich etwa 15 km von Oldenburg entfernt. Eine der berühmten Persönlichkeiten ist der Kunstmaler und Dorfpoet Heinrich...
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Grundlegend sind Insolvenzgerichte für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständig. Entsprechend der Insolvenzordnung ist das Insolvenzgericht regelmäßig einem Amtsgericht zugeordnet.
Man unterscheidet zwischen der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz. Die Regelinsolvenz betrifft normalerweise Unternehmen, Freiberufler und Selbständige. Hingegen greift die Verbraucherinsolvenz bei natürlichen Personen.
Eine Hauptaufgabe der Insolvenzgerichte ist das Prüfen von Insolvenzanträgen, sodass diesen stattgegeben wird oder eine Ablehnung erfolgt. Ebenfalls sind die Wahl, Bestellung und Beaufsichtigung der Insolvenzverwalter, die Durchführung von Schuldenbereinigungsverfahren sowie das Einberufen von Gläubigerversammlung Aufgaben der Insolvenzgerichte.
Das Insolvenzrecht als Teil des Zivilrechts setzt sich mit den Rechten von Gläubigern im Halle einer Schuldnerinsolvenz auseinander. Schwerpunkte bilden die materiell- und verfahrensrechtlichen Gebiete.
Wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, spricht man allgemein von der Privatinsolvenz. Dafür werden Verbraucherinsolvenzverfahren eingesetzt, sodass eine Restschuldbefreiung u. a. erfolgen kann.
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