Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Speckmannstraße 30, 28879 Grasberg |
Telefon: | 04208917521 |
Fax: | 04208917576 |
E-Mail: | info@grasberg.de |
Anschrift: | Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck |
Telefon: | 047919301810 |
Fax: | 047919301899 |
E-Mail: | ordnungsamt@landkreis-osterholz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bauernreihe 1, 27726 Worpswede |
Telefon: | 0479231230 |
Fax: | 0479231239 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-worpswede.de |
Anschrift: | Hepstedter Straße 9, 27412 Tarmstedt |
Telefon: | 042838937943 |
Fax: | 042838937909 |
E-Mail: | info@tarmstedt.de |
Anschrift: | Klosterstr. 16, 28865 Lilienthal |
Telefon: | 042989290 |
Fax: | 04298929292 |
E-Mail: | info@lilienthal.de |
Anschrift: | Grüne Straße 24, 28870 Ottersberg |
Telefon: | 04205317032 |
Fax: | 04205317044 |
E-Mail: | info@flecken-ottersberg.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck |
Telefon: | 04791170 |
Fax: | 0479117304 |
E-Mail: | rathaus@osterholz-scharmbeck.de |
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Knapp 20 km nordöstlich von Bremen liegt die Gemeinde Grasberg, die zum Landkreis Osterholz gehört. In Grasberg gibt es zahlreiche architektonisch bemerkenswerte Sakralbauten wie die Kirche, die von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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