Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 30, 27446 Selsingen |
Telefon: | 042849307401 |
Fax: | 042849307555 |
E-Mail: | samtgemeinde@selsingen.de |
Anschrift: | Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) |
Telefon: | 042619830 |
Fax: | 042619832348 |
E-Mail: | ordnungsabteilung@lk-row.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schwingestraße 1, 21717 Fredenbeck |
Telefon: | 0414991303 |
Fax: | 0414991399 |
E-Mail: | meldeamt@fredenbeck.de |
Anschrift: | Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld |
Telefon: | 04164887141 |
Fax: | 04164887300 |
E-Mail: | info@harsefeld.de |
Anschrift: | Rathausmarkt 1, 27432 Bremervörde |
Telefon: | 04761987130 |
Fax: | 04761987139 |
E-Mail: | info@bremervoerde.de |
Anschrift: | Am Markt 4, 27404 Zeven |
Telefon: | 04281716166 |
Fax: | 04281716126 |
E-Mail: | samtgemeinde@zeven.de |
Anschrift: | Bohlenstraße 10, 27432 Oerel |
Telefon: | 04765939320 |
Fax: | 04765939339 |
E-Mail: | samtgemeinde@geestequelle.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Im Landkreis Rotenburg in Niedersachsen liegt die Gemeinde Farven, die sich 14 km südöstlich von Bremervörde befindet. Der idyllische, besucherfreundliche Ort an der Bever lädt besonders zur Erholung ein.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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