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Ordnungsämter in Farven - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Ordnungsamt
10.37 km von Farven
Anschrift:Hauptstr. 30, 27446 Selsingen
Telefon:042849307401
Fax:042849307555
E-Mail:samtgemeinde@selsingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
(11)
Ordnungsamt des Landkreises
36.35 km von Farven
Anschrift:Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:042619830
Fax:042619832348
E-Mail:ordnungsabteilung@lk-row.de
Öffnungs­zeiten:Di+Fr 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Farven

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Ordnungsamt
10.75 km von Farven
Anschrift:Schwingestraße 1, 21717 Fredenbeck
Telefon:0414991303
Fax:0414991399
E-Mail:meldeamt@fredenbeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(26)
Ordnungsamt
11.62 km von Farven
Anschrift:Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld
Telefon:04164887141
Fax:04164887300
E-Mail:info@harsefeld.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(12)
Ordnungsamt
13 km von Farven
Anschrift:Rathausmarkt 1, 27432 Bremervörde
Telefon:04761987130
Fax:04761987139
E-Mail:info@bremervoerde.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-16.00 Uhr
(16)
Ordnungsamt
15.93 km von Farven
Anschrift:Am Markt 4, 27404 Zeven
Telefon:04281716166
Fax:04281716126
E-Mail:samtgemeinde@zeven.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(9)
Ordnungsamt
18.45 km von Farven
Anschrift:Bohlenstraße 10, 27432 Oerel
Telefon:04765939320
Fax:04765939339
E-Mail:samtgemeinde@geestequelle.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Farven
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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