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Tiefbauämter in Farven - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:042619832706
Fax:042619832729
E-Mail:bauamt@lk-row.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Farven

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Am Sande 4, 21682 Stade
Telefon:04141120
Fax:04141121025
E-Mail:bauordnungsamt@landkreis-stade.de
Öffnungs­zeiten:Infoschalter:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-16 Uhr und Do 13-17 Uhr
Anschrift:Am Osterholze 2a, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon:047919303100
Fax:047919303199
E-Mail:bauordnungsamt@landkreis-osterholz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Di 8-18 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Anschrift:Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn
Telefon:0115
E-Mail:info@kreis-pinneberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Jessenstr. 1-3, 22767 Hamburg
Telefon:040428116011
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg
Telefon:040115
E-Mail:bezirksamt@eimsbuettel.hamburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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