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Pressestellen in Lengenbostel - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Samtgemeinde Sittensen
2.25 km von Lengenbostel
Anschrift:Am Markt 11, 27419 Sittensen
Telefon:0428293000
Fax:0428293001611
E-Mail:info@sg.sittensen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 16.30 Uhr, Do 14.00 - 18.00
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Pressestelle Landkreis Rotenburg
21.98 km von Lengenbostel
Anschrift:Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:042619832856
Fax:04261983882856
E-Mail:presse@lk-row.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Lengenbostel

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Pressestelle Samtgemeinde Fintel
10.9 km von Lengenbostel
Anschrift:Berliner Str. 3, 27389 Lauenbrück
Telefon:0426793000
Fax:04267690
E-Mail:kontakt@sgfintel.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Di 8-14 Uhr
Do 8-12 Uhr und 16-18 Uhr
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Pressestelle Samtgemeinde Tostedt
13.05 km von Lengenbostel
Anschrift:Schützenstr. 24, 21255 Tostedt
Telefon:041822980
Fax:04182298108
E-Mail:info@tostedt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Scheeßel
14.3 km von Lengenbostel
Anschrift:Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel
Telefon:0426393080
Fax:0426393081809
E-Mail:info@scheessel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Pressestelle Samtgemeinde Hollenstedt
15.13 km von Lengenbostel
Anschrift:Hauptstr. 15, 21279 Hollenstedt
Telefon:041659513
Fax:041659566
E-Mail:samtgemeinde@hollenstedt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Pressestelle Samtgemeinde Zeven
15.77 km von Lengenbostel
Anschrift:Am Markt 4, 27404 Zeven
Telefon:04281716137
Fax:04281716126
E-Mail:samtgemeinde@zeven.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Pressestelle Lengenbostel
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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