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Ausländerbehörden in Salzgitter - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(31)
Ausländerstelle
0.77 km von Salzgitter
Anschrift:Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter
Telefon:053418394072
Fax:053418394932
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Salzgitter

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(39)
Ausländerbehörde des Landkreises
13.74 km von Salzgitter
Anschrift:Lange Str. 26, 38300 Wolfenbüttel
Telefon:0533184300
Fax:0533184366
E-Mail:abh@lk-wf.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(44)
Ausländerbehörde
17.81 km von Salzgitter
Anschrift:Friedrich-Seele-Straße 7, 38122 Braunschweig
Telefon:05314701
Fax:05314706008
E-Mail:auslaenderbehoerde@braunschweig.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(27)
Ausländerbehörde des Landkreises
19.87 km von Salzgitter
Anschrift:Burgstr. 1, 31224 Peine
Telefon:051714010
Fax:051714017700
E-Mail:mail@landkreis-peine.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8:30-12 Uhr und 14-17 Uhr
(45)
Ausländerbehörde
26.05 km von Salzgitter
Anschrift:Markt 2, 31134 Hildesheim
Telefon:051213012733
Fax:051213012804
E-Mail:auslaenderstelle@stadt-hildesheim.de
Öffnungs­zeiten:Nur nach Terminvereinbarung
Anschrift:Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim
Telefon:051213093521
Fax:051213092000
E-Mail:info@landkreishildesheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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