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Friedhofsämter in Hohnhorst - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf
Telefon:0572370433
Fax:0572370467
E-Mail:ulrike.reinecke@bad-nenndorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Hohnhorst

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Bahnhofstraße 55 a, 31698 Lindhorst
Telefon:0572570010
Fax:05725700135
E-Mail:info@sg-lindhorst.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr, mittwochs geschlossen
Anschrift:Amtsstraße 5, 31552 Rodenberg
Telefon:0572370536
Fax:0
E-Mail:info@rodenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(1)
Friedhofsverwaltung Wunstorf
7.43 km von Hohnhorst
Anschrift:Südstr. 1, 31515 Wunstorf
Telefon:05031101300
Fax:05031101209
E-Mail:abgaben@wunstorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 14:30-17 Uhr
Anschrift:Markt 1, 31553 Sachsenhagen
Telefon:05725941019
Fax:05725941031
E-Mail:info@sachsenhagen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Mo-Di 14-15:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Barsinghausen
9.9 km von Hohnhorst
Anschrift:Bergamtstraße 5, 30890 Barsinghausen
Telefon:051057742297
Fax:0510577492297
E-Mail:info@barsinghausen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Hohnhorst
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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