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Fahrschule in Hammah im Branchenbuch


Fahrschule Kastanienhof im Branchenbuch Hammah

Schulstieg 3, 21714 Hammah


04144 5051


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Kastanienhof in Hammah ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Kastanienhof

Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!

Seit über 20 Jahren steht das Team der Fahrschule Kastanienhof in Hammah bei Stade für eine schnelle und umfassende Fahrausbildung. Bereits seit dem Jahr 2000 haben wir und unsere drei Fahrlehrer uns darauf spezialisiert, Turbokurse für alle Führerscheinklassen anzubieten. Und das sehr erfolgreich: Fahrschüler aus ganz Deutschland, so unter anderem aus Berlin, Hamburg, Frankfurt und Stuttgart, pilgern regelmäßig nach Hammah, um in kürzester Zeit erfolgreich die Prüfungen zu ihrer Fahrerlaubnis zu bestehen. Ein Führerscheinkurs ist bei uns schon ab fünf Werktagen möglich. Was zunächst utopisch klingt, lässt sich jedoch an unserer Bestehensquote belegen: Unser Ziel ist Ihre Fahrerlaubnis.

Anschrift

StraßeSchulstieg 3
PLZ, Ort21714 Hammah
Koordinaten53.6194,9.3631
KFZ-Navigation53.6194,9.3631

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00, 13:30 - 19:00
Dienstag08:00 - 12:00, 13:30 - 19:00
Mittwoch08:00 - 12:00, 13:30 - 19:00
Donnerstag08:00 - 12:00, 13:30 - 19:00
Freitag08:00 - 12:00, 13:30 - 19:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

und Termine nach Absprache

Weitere Informationen

StichwörterFahrausbildung, Fahrschule, Finanzierung, Führerschein, Führerschein ab 17, LKW, Motorrad, PKW, Prüfungsangst, Turbo-Führerschein
DienstleistungenFührerschein mit 17, Intensivkurs, Turbo Führerschein

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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