Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 29553 Bienenbüttel |
Telefon: | 05823980033 |
Fax: | 05823980098 |
E-Mail: | rathaus@bienenbuettel.de |
Anschrift: | Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen |
Telefon: | 0581820 |
Fax: | 058182445 |
E-Mail: | info@landkreis-uelzen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Diemel 2, 21406 Melbeck |
Telefon: | 0413490818 |
Fax: | 0413490869 |
E-Mail: | info@samtgemeinde-ilmenau.de |
Anschrift: | Lindenstraße 12, 29549 Bad Bevensen |
Telefon: | 05821890 |
E-Mail: | info@bevensen-ebstorf.de |
Anschrift: | Schulstraße 2, 21397 Barendorf |
Telefon: | 04137800832 |
Fax: | 04137800840 |
E-Mail: | rathaus@ostheide.de |
Anschrift: | Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 04131260 |
E-Mail: | info@landkreis.lueneburg.de |
Anschrift: | Reitende-Diener-Straße 8, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 041313090 |
Fax: | 04131309292 |
E-Mail: | stadt@lueneburg.de |
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Die Einheitsgemeinde Bienenbüttel liegt inmitten der Lüneburger Heide im Norden des Landkreises Uelzen. Der Ort befindet sich genau zwischen den Städten Hamburg und Hannover. Die Einheitsgemeinde befindet...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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