Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 0423115269 |
Fax: | 0423115603 |
E-Mail: | christian-groth@landkreis-verden.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Amtshof 3, 28857 Syke |
Telefon: | 042429761111 |
Fax: | 042429764934 |
E-Mail: | buergerservice-sy@diepholz.de |
Anschrift: | Obernstr. 39-43, 28195 Bremen |
Telefon: | 042136114991 |
E-Mail: | verkehrsueberwachung@ordnungsamt.bremen.de |
Anschrift: | Am Stadtwall 1, 27749 Delmenhorst |
Telefon: | 04221992307 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) |
Telefon: | 042619832400 |
Fax: | 042619832499 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@lk-row.de |
Anschrift: | Osterholzer Str. 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck |
Telefon: | 047919302002 |
Fax: | 047919302098 |
E-Mail: | verkehrsamt@landkreis-osterholz.de |
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Thedinghausen ist Sitz der gleichnamigen Samtgemeinde. Die Gemeinde wird von der Weser durchflossen und befindet sich bei der Stadt Achim. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen der Taubenturm, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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