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Grundbuchämter im Landkreis Wesermarsch - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(19)
Grundbuchamt Brake
9.36 km von Wesermarsch
Anschrift:Bürgermeister-Müller-Straße 34, 26919 Brake
Telefon:044011090
Fax:04401109111
E-Mail:agbra-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
(14)
Grundbuchamt Nordenham
11.02 km von Wesermarsch
Anschrift:Bahnhofstraße 56, 26954 Nordenham
Telefon:047319460
Fax:04731946423
E-Mail:agndh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Wesermarsch

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(7)
Grundbuchamt Varel
17.72 km von Wesermarsch
Anschrift:Schloßplatz 7, 26316 Varel
Telefon:0445196770
Fax:04451967799
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
(5)
Grundbuchamt
22.47 km von Wesermarsch
Anschrift:Nordstraße 10, 27580 Bremerhaven
Telefon:047159613600
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(16)
Grundbuchamt
23.12 km von Wesermarsch
Anschrift:Marktstraße 15, 26382 Wilhelmshaven
Telefon:044214080
Fax:04421408196
E-Mail:agwhv-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
(24)
Grundbuchamt Geestland (Debstedter Straße)
26.72 km von Wesermarsch
Anschrift:Debstedter Straße 17, 27607 Geestland
Telefon:047438820
Fax:04743882138
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
(39)
Grundbuchamt
31.91 km von Wesermarsch
Anschrift:Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg
Telefon:04412203255
Fax:04412203040
E-Mail:agol-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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