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Bafögämter in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten

Info zu Bafögamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Bafögamt in Nordrhein-Westfalen. Das Bafögamt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Bafögamt in Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Bafögamt in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. Die Hauptaufgabe dieser Behörde besteht darin, die staatliche Unterstützung für deutsche Schüler und Studenten zu koordinieren und sicherzustellen. Das Bafögamt in Nordrhein-Westfalen ist unter anderem dann zuständig, wenn Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragt werden. Bei Fragen zum Antrag und allen weiteren Anliegen stehen Ihnen beim Bafögamt in Nordrhein-Westfalen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Anhand der folgenden Liste zum Bafögamt in Nordrhein-Westfalen können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

Anschrift:Vogelpothsweg 85, 44227 Dortmund
Telefon:02317553642
Fax:02317557365
E-Mail:bafoeg.info@stwdo.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Junggesellenstr. 8, 44787 Bochum
Telefon:02349100
Fax:02349103843
E-Mail:BAfoeG@Bochum.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Max-Horkheimer-Str. 15, 42119 Wuppertal
Telefon:02024393861
Fax:02024392563
E-Mail:bafoeg@hsw.uni-wuppertal.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Reckhammerweg 1, 45141 Essen
Telefon:0201820100
Fax:02018201061
E-Mail:bafoeg@stw.essen-duisburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bismarckallee 5, 48151 Münster
Telefon:02518370
Fax:02518379642
E-Mail:bafoeg@studentenwerk-muenster.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf
Telefon:02118113381
Fax:02118113383
E-Mail:bafoegamt@stw-d.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen
Telefon:02713330
Fax:02713331750
E-Mail:Post@Siegen-Wittgenstein.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Universitätsstraße 16, 50937 Köln
Telefon:0221942650
Fax:022194265134
E-Mail:bafoeg@kstw.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Mersinweg 2, 33100 Paderborn
Telefon:0525189207801
Fax:0525189207805
E-Mail:finanzierung@studentenwerk-pb.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Nassestraße 11, 53113 Bonn
Telefon:0228737171
Fax:0228737180
E-Mail:bafoeg@studierendenwerk-bonn.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Bafögamt

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) wurde seit seinem Inkrafttreten 1971 mehrmals neugefasst. Ziel des BAföGs ist die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen. Die Förderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz richtet sich an Schüler und Studenten.

Studentenwerke und BAföG

Studentenwerke sind für die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Studentenförderung zuständig. Die Studienfinanzierung im Rahmen des BAföGs ist eine der Hautaufgaben von Studentenwerken. In Rheinland-Pfalz sind Bafögämter aber direkt den Hochschulen angegliedert.

Förderungsfähige Ausbildungsarten

Förderungsfähig gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz sind Erstausbildungen. Daher greift das BAföG beim Besuch einer (Berufs-)Fachschule oder einer Schule des Zweiten Bildungsweges. Auch das Studium an einer Akademie oder Hochschule im In- und Ausland gilt als förderungsfähig.

Förderungsvoraussetzungen

Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung gemäß BAföG ist, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht werden kann. Neben deutschen Staatsbürgern sind Ausländer nur mit einem ausbildungsunabhängigen Aufenthaltsrecht gemäß BAföG förderungsberechtigt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie seiner nächsten Familienangehörigen. Eine Ausnahme bildet die elternunabhängige Förderung.

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