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Landgerichte in Bochum - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Landgericht
0 km von Bochum
Anschrift:Westring 8, 44787 Bochum
Telefon:02349670
Fax:02349672244
E-Mail:poststelle@lg-bochum.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 7.30-16.00 Uhr, Mi, Do, Fr 7.30-15.30 Uhr
(2)
Landgericht
15.99 km von Bochum
Anschrift:Zweigertstraße 52, 45130 Essen
Telefon:02018030
Fax:02018032900
E-Mail:poststelle@lg-essen.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 7.30-16.00 Uhr, Mi, Do, Fr 7.30-15.30 Uhr
(4)
Landgericht
17.3 km von Bochum
Anschrift:Kaiserstr. 34, 44135 Dortmund
Telefon:02319260
Fax:023192610200
E-Mail:poststelle@lg-dortmund.nrw.de
(5)
Landgericht
22.59 km von Bochum
Anschrift:Heinitzstr. 42, 58097 Hagen
Telefon:023319850
Fax:02331985585
E-Mail:poststelle@lg-hagen.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 8:30-11:30 und 13:30-14:30 Uhr
(4)
Landgericht
25.46 km von Bochum
Anschrift:Eiland 1, 42103 Wuppertal
Telefon:02024980
Fax:02024983504
E-Mail:poststelle@lg-wuppertal.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 7:30-16:00 Uhr, Mi, Do, Fr 7:30-15:30 Uhr
(1)
Landgericht
31.52 km von Bochum
Anschrift:König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg
Telefon:020399280
Fax:02039928444
E-Mail:poststelle@lg-duisburg.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 8.00-16.00 Uhr, Mi, Do, Fr 8.00-15.30 Uhr
(2)
Landgericht
41.29 km von Bochum
Anschrift:Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf
Telefon:021183060
Fax:0211874541260
E-Mail:poststelle@lg-duesseldorf.nrw.de
(1)
Landgericht
59.81 km von Bochum
Anschrift:Am Stadtgraben 10, 48143 Münster
Telefon:02514940
Fax:02514942499
E-Mail:poststelle@lg-muenster.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 7.30-16.00 Uhr, Mi, Do, Fr 7.30-15.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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