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Ausländerbehörden in Gescher - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(133)
Ausländerbehörde des Landkreises
16.48 km von Gescher
Anschrift:Burloer Str. 93, 46325 Borken
Telefon:028616813036
E-Mail:info@kreis-borken.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Gescher

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(94)
Ausländerbehörde des Landkreises
10.25 km von Gescher
Anschrift:Schützenwall 18, 48651 Coesfeld
Telefon:02541183332
Fax:02541183399
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-coesfeld.de
Öffnungs­zeiten:mit vorheriger Terminvereinbarung
(39)
Ausländerbehörde
30.98 km von Gescher
Anschrift:Berliner Platz 1, 46395 Bocholt
Telefon:028719530
Fax:02871953222
E-Mail:stadtverwaltung@mail.bocholt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do, Fr 8-12:30 Uhr sowie Mi+Mi und Do 14-17 Uhr
(125)
Ausländerbehörde des Landkreises
31.09 km von Gescher
Anschrift:Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon:02551690
Fax:02551692400
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-steinfurt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-16:30 Uhr sowie Fr 8-13 Uhr
(17)
Ausländerbehörde
31.38 km von Gescher
Anschrift:Halterner Straße 5, 46284 Dorsten
Telefon:02362663796
E-Mail:auslaenderbehoerde@dorsten.de
Sprechzeiten:nur nach Terminvereinbarung
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Servicezeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(47)
Ausländerbehörde
33.02 km von Gescher
Anschrift:Bergstraße 228-230, 45768 Marl
Telefon:02365992513
Fax:02365992305
E-Mail:auslaenderwesen@­marl.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12:30 Uhr
Do 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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