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Anschrift: | Minervastraße 12, 46419 Isselburg |
Telefon: | 0287491135 |
Fax: | 0287491180 |
E-Mail: | elke.bollmann@isselburg.de |
Anschrift: | Burloer Str. 93, 46325 Borken |
Telefon: | 02861681100 |
E-Mail: | info@kreis-borken.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 46459 Rees |
Telefon: | 02851510 |
Fax: | 0285151925 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadt-rees.de |
Anschrift: | Neutorplatz 3, 46395 Bocholt |
Telefon: | 02871953352 |
Fax: | 02871953170 |
E-Mail: | stadtverwaltung@mail.bocholt.de |
Anschrift: | Brüner Straße 9, 46493 Hamminkeln |
Telefon: | 0285288113 |
Fax: | 0285288130 |
E-Mail: | info@hamminkeln.de |
Anschrift: | Geistmarkt 1, 46446 Emmerich |
Telefon: | 02822751601 |
Fax: | 0282275500 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-emmerich.de |
Anschrift: | Markt 20, 47546 Kalkar |
Telefon: | 0282413152 |
Fax: | 0282413234 |
E-Mail: | info@kalkar.de |
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Isselburg im Kreis Borken liegt im westlichen Münsterland und wurde schon um 1300 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Isselburg in Anhalt, Heelden, Herzebocholt, Isselburg, Vehlingen und Werth. An...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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