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Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (Sportamt)

Untere Brinkstr. 81-89, 44141 Dortmund

(3.5 Sterne, 2 Bewertungen)
Telefon:02315011565
Fax:02315011555
E-Mail:sportbetriebe@dortmund.de
Öffnungszeiten:Mo-Mi 8:30-12 Uhr und 13-15 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

In der Regel umfasst das Sportamt all jene Aufgaben, welche im Bezug auf Sportvereine oder Sportanlagen auftreten. Hierzu zählen unter anderem die Sportstättenvergabe, Auskünfte zu sportlichen Möglichkeiten oder die Betreuung von den regional ansässigen Sportvereinen.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Sportamt-FAQ

Weitere Fragen

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Sportamt Dortmund: Informationen zu Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Sportamt Dortmund
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Sportamt

Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.

Zuständigkeiten der Sportbehörde

Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.

Verwaltung von Sportstätten

Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.

Sportanlagenvergabe

Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.

Beratungsangebote für Sport

Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.