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Stadt Duisburg-Untere Denkmalbehörde (Denkmalpflegeamt)

Friedrich-Wilhelm-Str. 96, 47051 Duisburg

(3.0 Sterne, 1 Bewertung)
Telefon:02032832054
E-Mail:denkmalschutz@stadt-duisburg.de
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen
Änderung meldenzur Webseite  

Wenn man Fragen und Anliegen bezüglich eines Denkmals hat, kann man sich normalerweise an die zuständige Denkmalbehörde wenden. Auch zu erhaltenden und schützenden Maßnahmen von Denkmalen kann man sich beim Denkmalpflegeamt informieren.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Denkmalpflegeamt-FAQ

Weitere Fragen

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Denkmalpflegeamt Duisburg: Informationen zu Stadt Duisburg-Untere Denkmalbehörde

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Stadt Duisburg-Untere Denkmalbehörde. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Stadt Duisburg-Untere Denkmalbehörde können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Denkmalpflegeamt Duisburg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

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Denkmalpflegeamt

Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.

Zuständigkeit der Denkmalbehörde

Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.

Denkmalpflege und Denkmalschutz

Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.

Aufgaben des Denkmalpflegeamtes

Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.