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Familiengerichte in Duisburg - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Familiengericht Wermelskirchen
44.71 km von Duisburg
Anschrift:Brückenweg 2-4, 42929 Wermelskirchen
Telefon:021967120
Fax:02196712160
E-Mail:Kontaktformular auf Website
(0)
Familiengericht Borken
46.61 km von Duisburg
Anschrift:Heidener Straße 3, 46325 Borken
Telefon:028618990
Fax:02861899156
E-Mail:poststelle@ag-borken.nrw.de
(1)
Familiengericht Bocholt
46.77 km von Duisburg
Anschrift:Benölkenplatz 2, 46399 Bocholt
Telefon:028712950
Fax:028712951000
E-Mail:poststelle@ag-bocholt.nrw.de
(0)
Familiengericht Erkelenz
50.56 km von Duisburg
Anschrift:Kölner Straße 61, 41812 Erkelenz
Telefon:0243196020
Fax:024319602222
E-Mail:poststelle@ag-erkelenz.nrw.de
(1)
Familiengericht Bergheim
53.98 km von Duisburg
Anschrift:Kennedystraße 2, 50126 Bergheim
Telefon:022718090
Fax:02271809200
E-Mail:poststelle@ag-bergheim.nrw.de
(4)
Familiengericht Bergisch Gladbach
58.4 km von Duisburg
Anschrift:Schloßstraße 21, 51429 Bergisch Gladbach
Telefon:0220495290
Fax:022049529180
E-Mail:poststelle@ag-bergischgladbach.nrw.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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