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Ausländerbehörde des Landkreises in Schwelm

Hauptstr. 92, 58332 Schwelm

(3.5 Sterne, 112 Bewertungen)
Telefon:02336930
Fax:023369312118
E-Mail:verwaltung@en-kreis.de
Öffnungszeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-16 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Sie möchten einen wichtigen Antrag von der Ausländerbehörde in Schwelm persönlich abholen oder dort einen Aufenthaltstitel beantragen? Der Besuch der Ausländerbehörde sollte gut vorbereitet sein, denn neben dem Reisepass und verschiedenen Unterlagen benötigt man oft auch eine Information über eventuell anfallende Gebühren. Daher finden Sie an dieser Stelle neben weiteren Infos auch die Öffnungszeiten der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Ausländerbehörde-FAQ

Weitere Fragen

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Ausländerbehörde Schwelm: Informationen zu Ausländerbehörde des Landkreises

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Ausländerbehörde des Landkreises in Schwelm. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Ausländerbehörde des Landkreises in Schwelm können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.