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Gerichtsvollzieher in Verl - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(9)
Gerichtsvollzieher Wiese
11.2 km von Verl
Anschrift:Kaiserstr. 49, 33330 Gütersloh
Telefon:0524128638
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Sterz
11.2 km von Verl
Anschrift:Kaiserstr. 49, 33330 Gütersloh
Telefon:0524128638
Sprechzeiten:Mo 12:30-13:30 Uhr Mi 11:30-12:30 Uhr
Anschrift:Kaiserstr. 49, 33330 Gütersloh
Telefon:0524128638
Fax:05266923598
Sprechzeiten:Di 11-12 Uhr Do 9-10 Uhr
(6)
Gerichtsvollzieher Linneweber
11.2 km von Verl
Anschrift:Kaiserstr. 49, 33330 Gütersloh
Telefon:0524128638
Fax:05204800890
Sprechzeiten:Di 9:30-10:30 Uhr Do 12:30-13:30 Uhr
(5)
Gerichtsvollzieher Zurmühlen
11.2 km von Verl
Anschrift:Kaiserstr. 49, 33330 Gütersloh
Telefon:0524128638
Sprechzeiten:Mo 8:30-9:30 Uhr Mi 13-15 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieher Pergande
11.2 km von Verl
Anschrift:Kaiserstr. 49, 33330 Gütersloh
Telefon:0524128638
Fax:032127581757
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr Mi 9-10 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Gebauer
14.98 km von Verl
Anschrift:Ostenstr. 3, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon:015776411479
Fax:05242927899
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gerichtsvollzieherin Horn
14.98 km von Verl
Anschrift:Ostenstr. 3, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon:05242927851
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gerichtsvollzieher Heidemann
24.7 km von Verl
Anschrift:Berghagen 1, 33790 Halle (Westf.)
Telefon:0520116917
Fax:05201667750
Sprechzeiten:Di +Do17:30-18:30
(23)
Gerichtsvollzieher Hanel
27.43 km von Verl
Anschrift:Rolandstr. 9, 33790 Halle (Westf.)
Telefon:052012677
Sprechzeiten:Mo 18-19 Uhr Fr 9-10 Uhr (AG Halle)
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Verl? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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