Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Münsterstraße 16, 33775 Versmold |
Telefon: | 054239540 |
Fax: | 05423954115 |
E-Mail: | mail@versmold.de |
Anschrift: | Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück |
Telefon: | 05241850 |
Fax: | 05241852343 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kreis-guetersloh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Frankfurter Straße 3, 49214 Bad Rothenfelde |
Telefon: | 05424223180 |
Fax: | 05424223198 |
E-Mail: | mail-box@gemeinde-bad-rothenfelde.de |
Anschrift: | Große Straße 33, 49201 Dissen am Teutoburger Wald |
Telefon: | 05421303114 |
Fax: | 05421303314 |
Anschrift: | Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer |
Telefon: | 05424291130 |
Fax: | 05424291119 |
E-Mail: | rathaus@bad-laer.de |
Anschrift: | Münsterstr. 14, 33428 Harsewinkel |
Telefon: | 05247935200 |
Fax: | 05247935170 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schulstraße 5, 33829 Borgholzhausen |
Telefon: | 05425807211 |
Fax: | 05425807199 |
E-Mail: | kontakt@borgholzhausen.de |
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Versmold im Kreis Gütersloh liegt in der Emssandebene, südlich des Teutoburger Waldes und gliedert sich in die Ortsteile Bockhorst, Hesselteich, Loxten, Oesterweg, Peckeloh und Versmold. Schon 1096 wurde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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