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Forstämter in Geilenkirchen - Öffnungszeiten

Info zu Forstamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(22)
Forstbetriebsbezirk Selfkant
3.64 km von Geilenkirchen
Anschrift:Bergstr. 50, 52511 Geilenkirchen
Telefon:02451959901
Fax:02451959902
E-Mail:rureifel-juelicher-boerde@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(32)
Forstbetriebsbezirk Schwalmtal
9.93 km von Geilenkirchen
Anschrift:Blumenstr. 40, 41836 Hückelhoven
Telefon:024339038272
Fax:02813383285
E-Mail:niederrhein@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(95)
Forstbetriebsbezirk Wassenberg
13.59 km von Geilenkirchen
Anschrift:Am Klingelbach 23, 41849 Wassenberg
Telefon:024324695
E-Mail:rureifel-juelicher-boerde@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Geilenkirchen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(16)
Forstbetriebsbezirk Nierstal
26.06 km von Geilenkirchen
Anschrift:In den Gärten 6a, 41812 Erkelenz
Telefon:01715870362
Fax:02813383285
E-Mail:niederrhein@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(26)
Forstbetriebsbezirk Aachen
26.45 km von Geilenkirchen
Anschrift:Alt Breinig 61, 52224 Stolberg (Rheinland)
Telefon:024027686939
Fax:024028650820
E-Mail:rureifel-juelicher-boerde@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(6)
Forstbetriebsbezirk Vicht
27.51 km von Geilenkirchen
Anschrift:Fischbachstr. 58, 52224 Stolberg
Telefon:0240271730
E-Mail:rureifel-juelicher-boerde@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(44)
Forstbetriebsbezirk Gürzenich
29.3 km von Geilenkirchen
Anschrift:Dampfmühlenstrasse 75, 52355 Düren
Telefon:024212293633
E-Mail:rureifel-juelicher-boerde@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(11)
Forstbetriebsbezirk Zweifall
30.33 km von Geilenkirchen
Anschrift:Jägerhausstr. 148, 52224 Stolberg
Telefon:0240271729
Fax:02402978303
E-Mail:rureifel-juelicher-boerde@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Forstamt Geilenkirchen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Forstamt

Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.

Bezeichnungen der Forstämter

Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.

Aufgaben der Forstverwaltung

Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.

Landesforstverwaltung und Bundesforstamt

Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).

Besitzarten von Waldflächen

Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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