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Hochbauämter in Geilenkirchen - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Bauamt
0.48 km von Geilenkirchen
Anschrift:Markt 9, 52511 Geilenkirchen
Telefon:02451629213
Fax:02451629296
E-Mail:winfried.brauner@geilenkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
Anschrift:Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg
Telefon:02452130
Fax:02452131100
E-Mail:info@kreis-heinsberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Geilenkirchen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Bauamt
8.22 km von Geilenkirchen
Anschrift:Grabenstraße 11, 52499 Baesweiler
Telefon:024018000
Fax:02401800117
E-Mail:info@stadt.baesweiler.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Bauamt
9.44 km von Geilenkirchen
Anschrift:Burgstr. 10, 52538 Gangelt
Telefon:02454588401
Fax:024542852
E-Mail:info@gangelt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(3)
Bauamt
9.96 km von Geilenkirchen
Anschrift:Rurdorfer Straße 64, 52441 Linnich
Telefon:024629908317
Fax:024629908900
E-Mail:mail@linnich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(7)
Bauamt
10.51 km von Geilenkirchen
Anschrift:Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf
Telefon:0240450207
Fax:0240457999207
E-Mail:info@alsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 -12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
(2)
Bauamt
10.85 km von Geilenkirchen
Anschrift:Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath
Telefon:02406830
Fax:02406836198
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12:30 Uhr und 14-15:30 Uhr
Mi 8:30-12:30 Uhr
Do 8:30-12:30 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Geilenkirchen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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