Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Roermonder Straße 25-27, 41849 Wassenberg |
Telefon: | 0243249000 |
Fax: | 024324900119 |
E-Mail: | info@wassenberg.de |
Anschrift: | Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg |
Telefon: | 02452130 |
Fax: | 02452133295 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg |
Telefon: | 02452140 |
Fax: | 02452141095 |
E-Mail: | stadt@heinsberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 41836 Hückelhoven |
Telefon: | 0243382205 |
Fax: | 0243382265 |
E-Mail: | info@hueckelhoven.de |
Anschrift: | Rathausplatz 25, 41844 Wegberg |
Telefon: | 02434830 |
Fax: | 0243483888 |
E-Mail: | posteingang@stadt.wegberg.de |
Anschrift: | Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht |
Telefon: | 024553990 |
Fax: | 0245539977 |
E-Mail: | gemeinde@waldfeucht.de |
Anschrift: | Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten |
Telefon: | 021639800 |
Fax: | 02163980111 |
E-Mail: | info@niederkruechten.de |
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Wassenberg im Kreis Heinsberg wurde 1020 erstmals urkundlich erwähnt und liegt nahe der niederländischen Grenze, ca. 15km entfernt von Roermond. Wassenberg ist gegliedert in Birgelen, Effeld, Myhl...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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