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Gerichtsvollzieher in Herne - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Gerichtsvollzieher Wittwer
0.54 km von Herne
Anschrift:Schillerstr. 59c, 44623 Herne
Telefon:023233982665
Sprechzeiten:Mo 8-9 Uhr Mi 11-12 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieher Scheidt
0.54 km von Herne
Anschrift:Schillerstr. 59c, 44623 Herne
Telefon:023233982669
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
(5)
Gerichtsvollzieher Falco
0.54 km von Herne
Anschrift:Schillerstr. 59c, 44623 Herne
Telefon:023233982666
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
(4)
Gerichtsvollzieher Weß
0.54 km von Herne
Anschrift:Schillerstr. 59c, 44623 Herne
Telefon:023233982668
Sprechzeiten:Di 12-13 Uhr Do 9-10 Uhr
(8)
Gerichtsvollzieher Lienemann
0.54 km von Herne
Anschrift:Schillerstr. 59c, 44623 Herne
Telefon:023233982661
Sprechzeiten:Mo+Mi 12-13 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Kalweit
5.11 km von Herne
Anschrift:Zechenweg 17, 44652 Herne
Telefon:02325791118
Sprechzeiten:Di+Do 12-13 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Degner
5.11 km von Herne
Anschrift:Zechenweg 17, 44652 Herne
Telefon:02325792229
Sprechzeiten:Di+Do 12-13 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Koßmann
5.11 km von Herne
Anschrift:Zechenweg 17, 44652 Herne
Telefon:0232574703
Sprechzeiten:Di+Do 12-13 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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