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Ausländerbehörden in Olsberg - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Steinstr. 27, 59872 Meschede
Telefon:0291940
Fax:0291941140
E-Mail:post@hochsauerlandkreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Fr 8:30-13 Uhr
Anschrift:Steinstraße 27, 59872 Meschede
Telefon:0291941343
E-Mail:auslaenderbehoerde@hochsauerlandkreis.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Olsberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(78)
Ausländerbehörde des Landkreises
23.46 km von Olsberg
Anschrift:Südring 2, 34497 Korbach
Telefon:05631954356
Fax:05631954394
E-Mail:auslaenderwesen@lkwafkb.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(43)
Ausländerbehörde
33.92 km von Olsberg
Anschrift:Obermarkt 7-13, 35066 Frankenberg (Eder)
Telefon:064515050
Fax:06451505100
E-Mail:info@frankenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 8:30-12:30 Uhr
(27)
Büro für Zuwanderung und Integration
39.21 km von Olsberg
Anschrift:Heinrich-Lübke-Straße 29, 59759 Arnsberg
Telefon:029322010
Fax:0293225250
E-Mail:zuwanderung-integration@stadtverwaltung-arnsberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Amt für Asylangelegenheiten
40.47 km von Olsberg
Anschrift:Marktstrasse 8, 33154 Salzkotten
Telefon:052585070
E-Mail:stadtverwaltung@salzkotten.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(72)
Ausländerbehörde
40.8 km von Olsberg
Anschrift:Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefon:02921300
Fax:02921302945
E-Mail:info@kreis-soest.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-16 Uhr
Di 7-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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