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Ausländerbehörden in Bedburg-Hau - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(55)
Ausländerbehörde des Landkreises
4.57 km von Bedburg-Hau
Anschrift:Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve
Telefon:0282185194
Fax:0282185190
E-Mail:info@kreis-kleve.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvergabe
Weitere Behörden in der Nähe von Bedburg-Hau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(39)
Ausländerbehörde
29.56 km von Bedburg-Hau
Anschrift:Berliner Platz 1, 46395 Bocholt
Telefon:028719530
Fax:02871953222
E-Mail:stadtverwaltung@mail.bocholt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do, Fr 8-12:30 Uhr sowie Mi+Mi und Do 14-17 Uhr
(128)
Ausländerbehörde des Landkreises
30.25 km von Bedburg-Hau
Anschrift:Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel
Telefon:02812070
Fax:0281207674727
E-Mail:abh@kreis-wesel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 8:30-13 Uhr
(51)
Ausländerbehörde
30.76 km von Bedburg-Hau
Anschrift:Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel
Telefon:02812070
Fax:0281207674727
E-Mail:abh@kreis-wesel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(55)
Ausländeramt
43 km von Bedburg-Hau
Anschrift:Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
Telefon:02064660
E-Mail:info@dinslaken.de
Öffnungs­zeiten:Di, Do 9 - 12 und 14 - 16 Uhr Fr 9 - 12 Uhr
(25)
Ausländerbehörde
45.37 km von Bedburg-Hau
Anschrift:Rathausplatz 1, 47441 Moers
Telefon:02841201655
Fax:0284120116606
E-Mail:auslaenderbehoerde@moers.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr und Di 15.00-17.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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