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Lohnsteuerhilfe Kerken

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Op te Schmaltberg 12a, 47608 Geldern
Telefon:028311338886
E-Mail:dorothea.glass@vlh.de
Anschrift:Obere Färberstr. 7, 41334 Nettetal
Telefon:02153957801
Fax:021539562368
E-Mail:erika.muelleneisen@vlh.de
Anschrift:Schloßstr. 48, 47495 Rheinberg
Telefon:0284380602
E-Mail:regina.utech@vlh.de
Anschrift:Südwall 64, 47798 Krefeld
Telefon:021517888698
Fax:021519379342
E-Mail:gernot.noether@vlh.de
Anschrift:Wegerhofstraße 41, 47877 Willich
Telefon:021548120914
Fax:021548120915
E-Mail:enrico.kopatz@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Termine bitte nach Vereinbarung.
Anschrift:Hildegard-v.-Bingen-Str. 5, 46509 Xanten
Telefon:028019867772
E-Mail:michaela.niemeier@vlh.de
Anschrift:Niesmannshof 42, 46535 Dinslaken
Telefon:02064733366
E-Mail:eva.hartmann@vlh.de
Anschrift:Waldnieler Str. 137, 41751 Viersen
Telefon:01639264795
E-Mail:claudia.jansen@vlh.de
Anschrift:Auf dem Dorn 40, 47249 Duisburg
Telefon:02037398765
E-Mail:rene.massong@vlh.de
Anschrift:Hultschiner Str. 59, 47055 Duisburg
Telefon:0203734766
E-Mail:roswitha.spielhaupter-katzy@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Kerken? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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