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Ausländerbehörden in Köln - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrer Ausländerbehörde in Köln. Die Ausländerbehörde ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt die Ausländerbehörde in Köln gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Die Ausländerbehörde bzw. das Ausländeramt in Köln ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. In Landkreisen, kreisfreien oder größeren Städten ist die Behörde damit betraut, alle relevanten Entscheidungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Ausländerrechts zu treffen. Die Ausländerbehörde in Köln ist damit z.B. für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen oder die Ausstellung von Passersatzpapieren zuständig. Anhand der folgenden Liste zur Ausländerbehörde in Köln können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

(127)
Ausländerbehörde
3.53 km von Köln
Anschrift:Dillenburger Straße 56-66, 51105 Köln
Telefon:02212210
Fax:022122198710
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-koeln.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Köln

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(163)
Ausländerbehörde, Kreishaus Gronau
12.62 km von Köln
Anschrift:Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach
Telefon:02202132914
E-Mail:auslaenderbehoerde@rbk-online.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(45)
Ausländerbehörde (Stadt Brühl)
12.77 km von Köln
Anschrift:Steinweg 1, 50321 Brühl
Telefon:02232790
Fax:0223248051
E-Mail:stadtverwaltung@bruehl.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(76)
Ausländerbehörde
14.58 km von Köln
Anschrift:Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen
Telefon:02144065001
Fax:02144065002
E-Mail:33@stadt.leverkusen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(55)
Ausländeramt
19.17 km von Köln
Anschrift:Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf
Telefon:02241900327
Fax:02241900800
E-Mail:rathaus@troisdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7:30-19 Uhr Di-Fr 7:30-12:30 Uhr
(37)
Ausländerbehörde
19.44 km von Köln
Anschrift:Paul-Wierich-Platz 2, 41539 Dormagen
Telefon:02133257512
Fax:02133257523
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8:30-12 Uhr Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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