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Sozialämter in Dörentrup - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Sozialamt
1.12 km von Dörentrup
Anschrift:Poststraße 11, 32694 Dörentrup
Telefon:052657391120
Fax:052657392120
E-Mail:sozialamt@doerentrup-lippe.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8-12 Uhr Do 8-18 Uhr
(9)
Sozialamt des Landkreises
14.29 km von Dörentrup
Anschrift:Felix-Fechenbachstr. 5, 32756 Detmold
Telefon:05231625830
Fax:05231627859
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Dörentrup

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(10)
Sozialamt
7.53 km von Dörentrup
Anschrift:Mittelstraße 38, 32683 Barntrup
Telefon:05263409119
Fax:05263409249
E-Mail:info@barntrup.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-17 Uhr und Do 13-16 Uhr
(12)
Sozialamt
7.92 km von Dörentrup
Anschrift:Marktplatz 1, 32657 Lemgo
Telefon:05261213296
Fax:05261213215
E-Mail:info@lemgo.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:00, Di 14:00 - 16:00, Do 16:00 - 17:00
(10)
Sozialamt
8.74 km von Dörentrup
Anschrift:Mittelstr. 33, 32699 Extertal
Telefon:05262402310
Fax:05262402319
E-Mail:s.brueggemann@extertal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 13:30-17 Uhr
(5)
Sozialamt
10.08 km von Dörentrup
Anschrift:Rintelner Str. 3, 32689 Kalletal
Telefon:052646440
Fax:05264644100
E-Mail:info@kalletal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:30 und Do 14:00-18:00 Uhr
(24)
Sozialamt
10.51 km von Dörentrup
Anschrift:Marktplatz 1, 32825 Blomberg
Telefon:052355040
Fax:05235504161
E-Mail:info@blomberg-lippe.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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