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Gewerbeämter in Horn-Bad Meinberg - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(43)
Gewerbefachaufsicht des Landkreises Lippe
10.34 km von Horn-Bad Meinberg
Anschrift:Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold
Telefon:05231620
E-Mail:gewerbe@kreis-lippe.de
Öffnungs­zeiten:Bitte Termin vereinbaren!
Weitere Behörden in der Nähe von Horn-Bad Meinberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(20)
Gewerbeamt
21.49 km von Horn-Bad Meinberg
Anschrift:Am Abdinghof 11, 33098 Paderborn
Telefon:05251880
Fax:05251882000
E-Mail:info@paderborn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do, Fr 8:00-12:30 Uhr und Mo 14:00-16:00, Do 14.00-18:00 Uhr
(7)
Amt für Gewerbeangelegenheiten des Landkreises
22.24 km von Horn-Bad Meinberg
Anschrift:Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn
Telefon:052513083234
Fax:0525130883234
E-Mail:ordnungsamt@kreis-paderborn.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Servicezeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr und Do 14-18 Uhr
(4)
Gewerbeamt der Stadt Bad Salzuflen
28.16 km von Horn-Bad Meinberg
Anschrift:Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen
Telefon:05222952313
Fax:05222952161
E-Mail:stadt@bad-salzuflen.de
Sprechzeiten:Identisch wie Öffnungszeiten
Öffnungs­zeiten:Montag bis Mittwoch: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(17)
Gewerbeamt des Landkreises
30.29 km von Horn-Bad Meinberg
Anschrift:Moltkestraße 12, 37671 Höxter
Telefon:052719650
Fax:052719651999
E-Mail:info@kreis-hoexter.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(4)
Ordnungsamt, Abt. Gewerbe des Landkreises
33.66 km von Horn-Bad Meinberg
Anschrift:Bürgermeister-Schrader-Str. 24, 37603 Holzminden
Telefon:055317070
Fax:05531707336
E-Mail:kreishaus@landkreis-holzminden.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Do 8-15 Uhr Fr 8-12:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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